GesetzgebungGesetzgebung

Der Gesetzgeber will durch die öffentliche Bestellung
und Vereidigung des Sachverständigen dazu beitragen:

dass Auftraggeber qualifizierte Gutachten für unternehmerische, gerichtliche
und private Entscheidungen erhalten

dass Auftraggeber mit Sicherheit darauf vertrauen können Gutachten zu erhalten,
welche den hohen Anforderungen gerecht werden

die besondere Qualifikation jener Sachverständigen hervorzuheben