ZweckZweck

Die beauftragten Gutachten dienen folgenden Zwecken:

Vermögens- und Erbauseinandersetzungen

Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie z.B. Erbbau-, Wohnungs-,
Wegerechte, Nießbrauch, Überbau, Leibrente usw.

Beleihungszwecken

Schiedsgutachten

Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt

Fachliche Beratung bei Verkaufs- und Kaufverhandlungen

Projektentwicklung

Mietstreitigkeiten

Mieterhöhungsbegehren und Mietpreisbestimmungen