Ablauf
Vom Erstkontakt zum fertigen GutachtenNehmen Sie mit uns >> Kontakt mittels Telefon, Fax oder >> E-Mail auf. Denn vorab lässt
sich klären, welche Anforderungen Sie haben und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Der Sachverständige hat die Pflicht das Bewertungsobjekt zu besichtigen.
Hierfür vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin bei dem wir eine Ortsbegehung durchführen.
Durch Ihre Mithilfe bei der Beschaffung von notwendigen Unterlagen, kann die Bearbeitungsdauer
wesentlich reduziert und ein qualifiziertes Gutachten in der schellst möglichen Zeit erstellt werden.
Was benötigen wir nun für eine zügige Auftragsabwicklung?
Verkehrswertgutachten:








Mietwertgutachten:



