Qualifikation
Öffentlich bestellt und vereidigt sowie zertifizierte Sachverständiger
werden nur Fachleute
mit herausragender Qualifikation. Diese Fach- und Sachkunde wird gewährleistet
durch:
• ein
aufwendiges Prüfungsverfahren zum Nachweis der besonderen fachlichen
Qualifikation
• Überwachung
der Arbeit der Sachverständigen durch die Bestellungskörperschaften
wie IHK
sowie die entsprechende Zertifizierungsstelle
• die
Fortbildungspflicht für öffentlich bestellte und vereidigte
sowie zertifizierte Sachverständige
• die Überprüfung
nach persönlicher Eignung, Vertrauenswürdigkeit und Integrität