Gesetzgebung
Der Gesetzgeber will durch die öffentliche Bestellungund Vereidigung des Sachverständigen dazu beitragen:
• dass Auftraggeber qualifizierte Gutachten für unternehmerische, gerichtliche
und private Entscheidungen erhalten
• dass Auftraggeber mit Sicherheit darauf vertrauen können Gutachten zu erhalten,
welche den hohen Anforderungen gerecht werden
• die besondere Qualifikation jener Sachverständigen hervorzuheben