Gesetzgebung
Der Gesetzgeber will durch die öffentliche Bestellung
und Vereidigung des Sachverständigen dazu beitragen:
• dass
Auftraggeber qualifizierte Gutachten für unternehmerische, gerichtliche
und private Entscheidungen erhalten
• dass
Auftraggeber mit Sicherheit darauf vertrauen können Gutachten
zu erhalten,
welche den hohen Anforderungen gerecht werden
• die
besondere Qualifikation jener Sachverständigen hervorzuheben